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Donnerstag, 9. Oktober 2014

Zweckentfremdungsverbot: Die Jagd auf illegale Ferienwohnungen beginnt !

Der Berliner Senat hatte sich von seinem Angebot, die Ferienwohnungsnutzung bis zum 30. April 2016 zu gestatten, wenn die Vermieter Ihre Wohnungen anmelden, deutlich mehr versprochen. Nach den Informationen der Bezirke wurden nur 5965 Ferienwohnungen bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 31. Juli 2014 angezeigt; dies dürfte kaum die Hälfte der tatsächlich in Berlin vorhandenen Ferienwohnungen darstellen. Obwohl einige Bezirksämter die Registrierung der Anträge noch nicht einmal abgeschlossen haben, soll ab Herbst die Jagd auf die illegalen Ferienwohnungsbetreiber beginnen.


Auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus zum Zweckentfremdungsverbot antwortete der Baustaatssekretär Lütke-Daldrup, dass die meisten Ferienwohnungen in den Bezirken Mitte (1583) und Charlottenburg-Wilmersdorf (1013) angemeldet wurden, gefolgt Friedrichshain-Kreuzberg (960) und Pankow (920). Kaum Anmeldungen gab es  in Lichtenberg (62) und Spandau (83). Es werde jedoch vermutet, dass nur etwa jede zweite Ferienwohnung angemeldet wurde, diese nunmehr aufzuspüren und deren weitere Nutzung zu anderen als Wohnzwecken zu unterbinden sei nun Aufgabe der Bezirke. Dafür stünden den Bezirken jedoch nur 16 Mitarbeiter zur Verfügung: Die meisten Mitarbeiter dafür setzen die Bezirksämter von Charlottenburg-Wilmersdorf (4), Mitte (3), Pankow (2) und Steglitz-Zehlendorf (2) ein. In allen anderen Bezirken wird höchstens ein Mitarbeiter dafür abgestellt. Die Bezirksämter von Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf haben gar kein Personal, das sich um den Außendienst bei der Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots kümmert.


Tatsächlich werden sich die Bezirksämter schwer tun, mit dieser knappen Personaldecke, dass Zweckentfremdungsverbot durchzusetzen. Die bis 2001 in Berlin geltende alte Zweckentfremdungsverbotsverordnung wurde immerhin von über 50 Außendienstmitarbeitern überwacht – mit sehr hoher Effektivität! Heute werden jedoch die Bezirke bei ihrer Jagd durch die elektronischen Medien unterstützt. Während zweckfremde Nutzungen vor 15 Jahren meist in Form von Büros vorkamen, die nur durch detektivische Kleinarbeit zu ermitteln waren, treten die heutigen Ferienwohnungsbetreiber meist werbend im Internet auf. Aus gut informierten Kreisen war zu erfahren, dass der Senat eine internetbasierte Such-Software entwickeln lässt, die automatisch das Netz nach berliner Ferienwohnungen scannt. Dies würde eine weitgehende Automatisierung der Jagd nach Ferienwohnungen ermöglichen.


Nicht zu unterschätzen ist auch die „gute alte“ Denunziation durch Mitbewohner der Häuser, von denen sich viele durch die Feriengäste gestört fühlen. Unerwartete Hilfe erhalten die Bezirke auch durch die Mietervereine, die sich von der Bekämpfung der Ferienwohnungen mittelfristig eine Senkung des Mietniveaus und eine Verbesserung des Wohnungsangebotes erhoffen und ihre Mitglieder durch Formulare zur Anzeige möglicher Zweckfremder Wohnungsnutzer auffordern. (siehe http://www.berliner-mieterverein.de/aktuell/meldebogen-zweckentfremdung.pdf )


Zusammengefasst bedeutet dies: Wer in den Außenbezirken (außer Sreglitz-Zehlendorf!) eine Ferienwohnung im eigenen Zweifamilienhaus vermietet und sich auch nicht werbend im Internet betätigt, wird wenig zu befürchten haben. Wer am Kudamm, in Mitte oder in Prenzelberg Ferienwohnungen vermietet und diese schillernd auf allen bekannten Portalen anbietet, der wird in den nächsten Monaten wohl Besuch vom Bezirksamt bekommen – oder der Bußgeldbescheid kommt direkt. Dann stehen für jeden Einzelfall und jede einzelne Wohnung, die als Ferienwohnung vermietet oder gewerblich genutzt wird, Bußgelder von mindestens 500 € bei leichten Verstößen und im Regelfall 1.500 € im Raum (siehe 22.6. f. der Ausführungsvorschriften). Für den weiteren Fall der Zuwiderhandlung verdoppelt sich das Bußgeld, sodass gemäß 22.3. der Ausführungsvorschriften 50.000 € möglich sind.


Natürlich gibt es auch hier Mittel und Wege, aber dies erfordert den Gang zum Spezialisten.


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